Abrechnung beim Synchron
Die monatlichen Abrechnungen der Synchronfirmen werden meist mit Sesam Lohn erstellt und beinhalten Informationen zu Deinen Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen sowie Deinen Synchronterminen mit Angabe der jeweiligen Grundgage, Anzahl der Takes und die jeweilige Bezahlung.
Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, ist außerdem die Summe der Umsatzsteuer (7% der Gage) vermerkt. Diese wird zusätzlich zur Gage gezahlt und muss von Dir an das Finanzamt abgeführt werden.
Wenn Du „Unständig“ abgerechnet wirst - du arbeitest mal hier mal da als Synchronsprecher:in oder Schauspieler:in - dann wird außerdem die Höhe der jeweils fälligen Sozialabgaben angegeben. Die Beiträge zur Krankenversicherungsbeitrag, Pflegeversicherung und Rentenversicherung werden von Deiner Gage abgezogen und vom Auftraggeber direkt an die zuständigen Stellen abgeführt. Steuerlich gilt allerdings weiterhin die Gesamtgage vor den Abzüge als Einnahme. Dafür kannst du die abgezogenen Beiträge in der Steuererklärung geltend machen. Da diese nicht elektronisch an das Finanzamt übertragen werden, gibt es oftmals Schwierigkeiten diese direkt im ersten Anlauf bei der Steuererklärung geltend zu machen. Eine Auflistung aller abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge wird aber im Normalfall von den Steuerbehörden anerkannt.
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