Abrechnung beim Synchron
Die monatlichen Abrechnungen der Synchronfirmen werden meist mit Sesam Lohn erstellt und beinhalten Informationen zu Deinen Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen sowie Deinen Synchronterminen mit Angabe der jeweiligen Grundgage, Anzahl der Takes bzw. die Dauer des Termins bei Ensemble-Terminen und die jeweilige Bezahlung.
Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, ist außerdem die Summe der Umsatzsteuer (7% der Gage) vermerkt. Diese wird zusätzlich zur Gage gezahlt und muss von Dir an das Finanzamt abgeführt werden.
Wenn Du „Unständig“ abgerechnet wirst - das ist meistens der Fall, wenn du „mal hier mal da“ als Synchronsprecher:in oder Schauspieler:in arbeitest - dann wird außerdem die Höhe der jeweils fälligen Sozialabgaben angegeben. Die Beiträge zur Krankenversicherungsbeitrag (KV), Pflegeversicherung (PV) und Rentenversicherung (RV) werden von Deiner Gage abgezogen und vom Auftraggeber direkt an die zuständigen Stellen abgeführt. Als Betriebseinnahme gilt allerdings weiterhin die Gesamtgage vor den Abzüge. Dafür kannst du die abgezogenen Sozialbeiträge in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Da die Sozialbeiträge in diesem Fall nicht elektronisch an das Finanzamt übertragen werden, gibt es oftmals Schwierigkeiten diese direkt im ersten Anlauf bei der Steuererklärung geltend zu machen. Eine Auflistung aller abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge wird aber im Normalfall von den Steuerbehörden anerkannt.
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